Stellungnahme der Abteilungsleitung vom Montag, 13. November 2017


Urteil des Schiedsgerichtes wird zur Kenntnis genommen – Abteilungsleitung sieht Vorstand des RVBY in der Pflicht für Klarheit zu sorgen

Nürnberg. Die Abteilungsleitung des TSV 1846 Nürnberg e.V. Rugby nimmt das Urteil des Schiedsgerichtes des Rugbyverbands Bayern e.V. vom 11.10.2017 zur Kenntnis. Das Urteil wurde akzeptiert, da eine weitere, aus unserer Sicht erfolgversprechende, Revision beim Sportgericht des Deutschen Rugby Verbandes die ehrenamtlich Tätigen in unserem Verein über Gebühr zeitlich belasten würde. Dennoch möchten wir den Bayerischen Rugby Verband und die ihm angeschlossenen Vereine auf grobe Unstimmigkeiten in der aktuellen Anwendung der Spielordnung hinweisen.

Das Schiedsgericht hat in seinem Urteil aufgrund unseres Einspruches vom Oktober 2017 entschieden, dass die Entscheidung der Spielleitenden Stelle bestand hat, obwohl die Spielordnung des RVBY eindeutig ein anderes Verfahren festlegt. Auf Rückfrage begründete das Gericht, dass es die Spielleitende Stelle vor der aktuellen Saison vom Schiedsgericht „autorisiert, Entscheidungen […] selbstständig zu treffen“. Dies solle den Vorgang „bei eindeutigen Situationen […] an sich [zu] beschleunigen“.
Die Abteilungsleitung des TSV 1846 Nürnberg e.V. Rugby stellt fest, dass diese „Autorisierung“ jeglicher formalen Grundlage, in der Spielordnung und der Satzung des RVBY, entbehrt und somit in unseren Augen eine eklatante Eigenmächtigkeit der Organe des RVBY offensichtlich werden lässt. Des Weiteren wurde diese „Autorisierung“ in keiner Weise den Vereinen im Vorfeld der Saison zugänglich gemacht. Somit ergibt sich in unseren Augen für die im Spielbetrieb des RVBY e.V. befindlichen Vereine eine nicht hinnehmbare Intransparenz und Planungsunsicherheit. Gerade für unseren Sport, der seine Gesetze so hoch hält, sollte auch die Verbands- uns Vereinsorganisation sich an die festgeschriebenen Spielregeln halten. Der RVBY e.V. hat angekündigt die Vereine strenger zu prüfen, das ist legitim. Doch sollte sich der RVBY e.V. dann ebenfalls einer strengeren Prüfung stellen.
Wir haben ein starkes Interesse daran, gemeinsam mit allen Beteiligten die Standards unserer Arbeit weiter zu erhöhen und ersuchen daher alle Vereine und den RVBY e.V. diese Lücken im Regularium zielführend zu schließen. Wir fordern den Vorstand des RVBY e.V. in diesem Sinne auf, für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen, und die derzeitig angewandte Praxis zeitnah, rechtsverbindlich und öffentlich zu erläutern, um für den Rest der Saison Planungssicherheit zu haben. Des Weiteren stellen wir den Antrag an den Bayerischen Rugby Tag die entsprechenden Regelungen in der Spielordnung zu aktualisieren oder zu bestätigen.
Wir hoffen auf eine produktive Diskussion, die zu einer Verfahrensoptimierung und Rechtssicherheit für alle Beteiligten führt, und damit Rugby in Bayern insgesamt voran bringt.
Mit sportlichen Grüßen
Patrick Sohr und Vertreter