TSV 1846 Nürnberg legt Einspruch gegen Punktabzug ein

Presseinformation vom Montag, 08. Oktober 2017
TSV 1846 Nürnberg legt Einspruch gegen Punktabzug ein

Eigene Fehler werden eingeräumt – Formfehler des Verbandes ausschlaggebend für Einspruch

Nürnberg. Die Abteilungsleitung des TSV 1846 Nürnberg Rugby hat sich entschlossen gegen die Entscheidung der Spielleitenden Stelle, den 46ern aufgrund des Einsatzes von nicht spielberechtigten Spielern in den ersten zwei Saisonspielen alle Punkte abzuerkennen, Einspruch beim Schiedsgericht einzulegen. Dies geschieht aufgrund von gravierenden Formfehlern im Laufe des Verfahrens.

Der Verein räumt ohne Abstriche ein, mit dem Einsatz der Spieler unbeabsichtigte, wenn auch vermeidbare, Fehler gemacht zu haben und gegen sie Spielordnung des Bayerischen Rugbyverbandes verstoßen zu haben. Die Analyse ergab, dass die eigenhändige Durchführung des Passantrages durch die Spieler ohne genauere Prüfung durch eigene Stellen nicht sinnvoll war, zumal in der Vergangenheit immer wieder auch andere Vereine die Fehleranfälligkeit des Systems bemängelten. Insofern haben die Verantwortlichen beim TSV entgegen der eigenen Ansprüche an sich selbst nicht gründlich genug und gehandelt. Die 46er möchten sich für diese Fehler bei allen Beteiligten, allen voran dem München RFC und den TSB Ravensburg Ravens, sowie dem Verband entschuldigen. Unsere internen Abläufe werden nun überarbeitet.

Dennoch hat sich die Abteilungsleitung entschieden, gegen die Strafmaßnahmen der Spielleitenden Stelle Einspruch aus formalen Gründen beim Schiedsgericht des Bayerischen Rugbyverbandes zu erheben. Zum einen hätten beide Schiedsrichter vor den Spielen auf dem Spielberichtsbogen den Einsatz von „beantragten“ Spielern als zu prüfende Unregelmäßigkeit vermerken und von den Spielführern unterzeichnen lassen müssen. Zum anderen ausschlaggebend ist die Tatsache, dass die Spielleitende Stelle bei Feststellung der Verstöße ein Verfahren beim Schiedsgericht des RVBY beantragen hätte müssen. Sie war, unserer Einschätzung nach, nicht für die Strafwertung zuständig. Insofern ist die Strafwertung unzulässig.

Der TSV 1846 Nürnberg sieht daher in der unzulässigen Entscheidung der Spielleitenden Stelle im Hinblick auf deren Höhe eine unzumutbare Härte, eingedenk der Formfehler auf beiden Seiten. Wir hoffen mit der Einleitung eines ordentlichen Verfahrens Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen, die letztendlich Vereinen, Verband und Schiedsrichtern dabei helfen könnten die strukturellen Bedingungen im bayerischen Rugby zu verbessern. Wir möchten gemeinsam mit dem Rugby Verband Bayern an einer konstruktiven Lösung dieser Fragen arbeiten und hoffen auf eine rasche Klärung.


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